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Verwaltungsgericht Minden, 8 K 3507/18

Datum:
15.06.2022
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
8. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
8 K 3507/18
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2022:0615.8K3507.18.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 28. August 2018 verpflichtet, der Klägerin für den Einsatz der Beigeladenen in der Sekundarstufe I des T.         -Gymnasiums in den Fächern Geographie, Mathematik und evangelische Religionslehre eine Unterrichtsgenehmigung zu erteilen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese zur Hälfte selbst trägt und zur Hälfte dem Beklagten auferlegt werden.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % vorläufig vollstreckbar.

 
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