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Verwaltungsgericht Minden, 3 L 648/22

Datum:
25.10.2022
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
3. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 L 648/22
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2022:1025.3L648.22.00
 
Tenor:

1. Der Antrag wird abgelehnt.

2. Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die nicht für erstattungsfähig erklärt werden.

3. Der Streitwert wird auf 50 € festgesetzt.

 
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