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Verwaltungsgericht Minden, 3 K 2789/20

Datum:
27.04.2021
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
3. Kammer
Entscheidungsart:
Gerichtsbescheid
Aktenzeichen:
3 K 2789/20
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2021:0427.3K2789.20.00
 
Tenor:

Der Bescheid der Beklagten vom 28.08.2020 (Anforderung von Gebühren/Kostenersatz für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr I.        ) in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 29.09.2020 wird aufgehoben, soweit darin gegen die Klägerin Kostenersatz für den Feuerwehreinsatz am 22.08.2020 von mehr als 694,56 Euro festgesetzt worden ist.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung der Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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