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Verwaltungsgericht Minden, 2 L 450/21

Datum:
24.09.2021
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 L 450/21
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2021:0924.2L450.21.00
 
Tenor:

1. Die aufschiebende Wirkung einer noch zu erhebenden Klage gegen die durch die Aufstellung von Sperrpfosten  in der L1.------straße im Übergang zur P.----straße in C.         bekannt gemachte verkehrsrechtliche Anordnung der Antragsgegnerin vom 27.05.2021 wird angeordnet.

Den Antragstellern wird aufgegeben, innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses gegen die vorbezeichnete Maßnahme der Antragsgegnerin vor dem beschließenden Gericht Klage zu erheben.

Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, innerhalb von zwei Werktagen, nachdem ihr die von den Antragstellern zu erhebende Klage zugestellt worden ist, die von ihr in Umsetzung der verkehrsrechtlichen Anordnung vom 27.05.2021 aufgestellten Sperrpfosten in der L1.------straße einstweilen bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache zu entfernen.

2. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Der Streitwert wird auf 7.500,00 € festgesetzt.

 
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