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Verwaltungsgericht Minden, 10 L 1037/20

Datum:
09.12.2020
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
10. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 L 1037/20
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2020:1209.10L1037.20.00
 
Tenor:

Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, der Antragstellerin auf ihren Antrag vom         00.00.0000 hin ein Vorlaufattest zur Ausstellung einer Gesundheitsbescheinigung für Zuchtrinder nach B.        zu erteilen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.

Der Streitwert wird auf 5.000 € festgesetzt.

 
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