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Verwaltungsgericht Minden, 6 K 4777/18

Datum:
10.05.2019
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 K 4777/18
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2019:0510.6K4777.18.00
 
Tenor:

Der Bescheid des Beklagten vom 21.11.2018 wird aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des Vollstreckungsbetrags abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

 
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