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Verwaltungsgericht Minden, 5 K 3923/16

Datum:
06.02.2019
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 K 3923/16
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2019:0206.5K3923.16.00
 
Tenor:

Der Bescheid vom 12.07.2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 11.08.2016 wird insoweit aufgehoben, als darin ein höherer monatlicher Beitrag als 86,- € festgesetzt wurde.

Die Beklagte trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.

Das Urteil ist nur wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht zuvor die Kläger Sicherheit in derselben Höhe leisten.

 
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