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Verwaltungsgericht Minden, 10 K 5001/17

Datum:
18.10.2019
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
10. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 K 5001/17
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2019:1018.10K5001.17.00
 
Schlagworte:
Fortführung des Verfahrens Prozesskostenhilfeantrag, isolierter
Leitsätze:

Stellt das Verwaltungsgericht ein gerichtliches Verfahren nach Ablehnung eines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe mit der Begründung (faktisch) ein, es sei nur ein isolierter Prozesskostenhilfeantrag gestellt worden, kann der Kläger mit einem Antrag auf Fortführung des Verfahrens geltend machen, er habe Klage erhoben und zusätzlich einen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe gestellt.

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

 
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