Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Minden, 7 K 3873/13

Datum:
21.11.2018
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 K 3873/13
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2018:1121.7K3873.13.00
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Beteiligten es übereinstimmend für erledigt erklärt haben.

Das beklagte Land wird unter entsprechender Aufhebung des Bescheides der Bezirksregierung E.       vom 13. November 2013 in der Gestalt der Änderungsbescheide vom 18. Januar 2017 und 26. Mai 2017 verpflichtet, dem Kläger über die bereits gewährte Akteneinsicht hinaus Einsicht in die Akten zum Preisprüfvorgang bei der Beigeladenen in dem nachfolgend näher bezeichneten Umfang zu gewähren:

-          Überlassung einer vollständig ungeschwärzten Kopie:

Bl. 5-5q, 16, 50, 62, 100c, 100q, 164a der Beiakte Nr. III, Blatt 42, 95 und 174 der Beiakte Nr. IV, sowie das auf Bl. 167 und 170 der Beiakte Nr. III erwähnte und im Rahmen des Preisprüfverfahrens durch die Bezirksregierung eingeholte Sachverständigengutachten der Kanzlei C.      , C1.       , I.    ;

-          Gewährung von Akteneinsicht durch Überlassung einer Kopie unter Schwärzung der Personalnummern der Mitarbeiter: Bl. 175 der Beiakte Nr. IV;

-          Gewährung von Akteneinsicht durch Überlassung einer Kopie unter Schwärzung der Vor- und Nachnamen der genannten Mitarbeiter sowie des Eintrittsdatums: Bl. 209 der Beiakte Nr. IV;

-          Gewährung von Akteneinsicht durch Überlassung einer hinsichtlich der nachfolgend benannten Informationen ungeschwärzten Kopie – unter Beibehaltung der Schwärzungen im Übrigen –:

Bl. 56 Beiakte Nr. IV:

Daten zu Umsatzerlösen aus Stromabgabe und Fernwärmeabgabe sowie zu den sonstigen Umsatzerlösen für die Jahre 2002 und 2003;

Bl. 64 und 100r Beiakte Nr. III:

Daten zu „Umsatzerlöse (1-3)“, „Aufwendungen lt. G+V“, „Ergebnis Geschäftstätigkeit“, „Ergebnis in %“, „Ertragssteuern“, „Gewinnabführung“, „Jahresüberschuss“ sowie „Verbrannte Abfallmenge (t)“ für die Jahre 2002 bis 2009; „Erlöse Abfallbehandlung“, „Erlöse Energieverkäufe“, „Sonstige Erlöse“ und „Energieerlöse in € (Zeile 2)“ für die Jahre 2002 und 2003;

Bl. 100l Beiakte Nr. III:

Daten zu „Personal“, „Sonstige Steuern“, „Summe Materialkosten und bezogene Leistungen“, „Sonstige Kosten“, „Effektive Gewerbeertragssteuer“, „Energieerlöse“ (Strom und Fernwärme), jeweils für das Jahr 2003;

Bl. 100p Beiakte Nr. III:

Daten zu „Umsatzerlöse aus Abfallbehandlung 2003“, „Verbrannte Tonnen“, „Durchschnittserlös je Tonne“, zur Menge des Hausmülls und des Preises je Tonne („… t Hausmüll, je ca. ….€/t“) sowie die sich aus der Multiplikation der beiden letztgenannten Faktoren ergebende Summe („… T€“);

Bl. 100s Beiakte Nr. III:

Daten zu „Personal“, „Sonstige Steuern“, „Summe Materialkosten und bez. Leistungen“, „Sonstige Kosten“, „Energieerlöse“ (Strom und Fernwärme), jeweils für das Jahr 2003;

Bl. 165 Beiakte Nr. III:

Angaben zum kalkulierten Durchschnittsentgelt für die Verbrennungskosten von Haus- und Sperrmüll ab 2005 (Zeilen 15 und 21) sowie zum Mengenverhältnis von Haus- und Sperrmüll der Auftragsgeber Stadt C2.         und Kreis I1.       (Zeile 20);

-                        Gewährung von Akteneinsicht in Bl. 140l-u Beiakte Nr. III („X.      -Gutachten“) durch Überlassung einer Kopie, die nur hinsichtlich des darin unter Ziffer 1.4 genannten Betrages der Rückstellungen, der unter Ziffer 2.1 enthaltenen Angabe zum jährlichen prozentualen Preissteigerungssatz sowie der Anlagen zum Gutachten geschwärzt ist, wobei aus den Anlagen die folgenden Informationen offen zu legen sind: Überschriften der Anlage 1.1 – erste Zeile und erste Spalte – und die darin genannten Jahreszahlen, die Jahreszahlen der Anlage 1.2 sowie jeweils die erste Zeile und erste Spalte der dreiseitigen Anlage 1.3.

Das beklagte Land wird darüber hinaus unter entsprechender Aufhebung des Bescheides der Bezirksregierung E.       vom 13. November 2013 in der Gestalt der Änderungsbescheide vom 18. Januar 2017 und 26. Mai 2017 verpflichtet, über den Antrag des Klägers auf Gewährung von Informationszugang vom 26. August 2013 hinsichtlich der bei Bl. 169 der Beiakte Nr. III entnommenen Jahresabschlüsse und Lageberichte der Beigeladenen betreffend die Jahre 1995 bis 1997 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden.

Der Bescheid der Bezirksregierung E.       vom 13. November 2013 in der Gestalt der Änderungsbescheide vom 18. Januar 2017 und 26. Mai 2017 wird ferner aufgehoben, soweit die damit erhobene Gebühr die Mindestgebühr von 10,00 € übersteigt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Gerichtskosten tragen der Kläger, das beklagte Land und die Beigeladene jeweils 1/3. Von den außergerichtlichen Kosten des Klägers tragen das beklagte Land und die Beigeladene jeweils 1/3. Von den außergerichtlichen Kosten des beklagten Landes und der Beigeladenen trägt der Kläger jeweils 1/3. Im Übrigen findet keine Kostenerstattung statt.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils gegen ihn vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109 110 111 112 113 114 115 116 117 118 119 120 121 122 123 124 125 126 127 128 129 130 131 132 133 134 135 136 137 138 139 140 141 142 143 144 145 146 147 148 149 150 151 152 153 154 155 156 157 158 159 160 161 162 163 164 165 166 167 168 169 170 171 172 173 174 175 176 177 178 179 180 181 182 183 184 185 186 187 188 189 190 191 192 193 194 195 196 197 198 199 200 201 202 203 204 205 206 207 208 209 210 211 212 213 214 215 216 217 218 219 220 221 222 223 224 225 226 227 228 229 230 231 232 233 234 235 236 237 238 239 240 241 242 243 244 245 246 247 248 249 250 251 252 253 254 255 256 257 258 259 260 261 262 263 264 265 266 267 268 269 270 271 272 273 274 275 276 277 278 279 280 281 282 283 284 285 286 287 288 289 290 291 292 293 294 295 296
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank