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Verwaltungsgericht Minden, 6 K 9283/17

Datum:
09.03.2018
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 K 9283/17
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2018:0309.6K9283.17.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird unter Aufhebung seines Bescheides vom 28.09.2017 verpflichtet, der Klägerin für die Teile I und II der Fortbildungsmaßnahme zur Frisörmeisterin bei der HWK Bielefeld für die Monate September bis November 2017 einen Unterhaltsbeitrag in Höhe von monatlich 1.622,-- € zu gewähren.

Der Beklagte trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des vollstreckungsfähigen Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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