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Verwaltungsgericht Minden, 1 K 9837/17

Datum:
04.09.2018
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 K 9837/17
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2018:0904.1K9837.17.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind erstattungsfähig.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der beizutreibenden Beträge abwenden, wenn nicht die anderen Beteiligten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

 
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