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Verwaltungsgericht Minden, 1 K 364/18

Datum:
13.11.2018
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 K 364/18
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2018:1113.1K364.18.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird unter Aufhebung ihres Bescheids vom 20.12.2017 verpflichtet, den Antrag der Klägerin vom 24.10.2017 zur Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen zur Aufstellung von Altkleidercontainern im Stadtgebiet der Beklagten hinsichtlich der Standorte 1 bis 5 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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