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Verwaltungsgericht Minden, 12 L 1491/17

Datum:
15.06.2018
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
12. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 L 1491/17
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2018:0615.12L1491.17.00
 
Tenor:

1. Soweit der Antrag zurückgenommen wurde, wird das Verfahren eingestellt.

Im Übrigen wird der Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, die für den Beigeladenen zu 1. vorgesehene Beförderungsstelle nach A 13_vz aus der Beförderungsliste „Beteiligung intern_TSI“ zu besetzen, bis über das Beförderungsbegehren des Antragstellers bestands- bzw. rechtskräftig entschieden worden ist.

2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens zu 2/3, die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens zu 1/3, jeweils mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beige-ladenen, welche ihre Kosten selbst tragen.

3. Der Streitwert wird auf die Wertstufe bis 16.000,00 € festgesetzt.

 
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