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Verwaltungsgericht Minden, 12 K 6450/17

Datum:
26.04.2018
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
12. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
12 K 6450/17
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2018:0426.12K6450.17.00
 
Tenor:

Der Bescheid des Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr vom 2. März 2017 in der Fassung des Beschwerdebescheides des Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr vom 2. Juni 2017 wird aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens; die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren wird für notwendig erklärt.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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