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Verwaltungsgericht Minden, 11 K 6694/16

Datum:
27.09.2018
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
11. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 K 6694/16
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2018:0927.11K6694.16.00
 
Tenor:

Soweit die Klägerin die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt.

Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 22. November 2017 verpflichtet, über den Antrag der Klägerin auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Windenergieanlage vom Typ Enercon E-53 auf dem Grundstück I1.    -C.   N.        , Gemarkung Veldrom, Flur 2, Flurstück 129, unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden.

Die Klägerin und der Beklagte tragen die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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