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Verwaltungsgericht Minden, 11 K 2437/17

Datum:
07.03.2018
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
11. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 K 2437/17
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2018:0307.11K2437.17.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird unter entsprechender Aufhebung des Bescheides vom 3. März 2017 verpflichtet, der Klägerin auf ihren Antrag vom 11. Mai 2016 weitere Zahlungsansprüche zuzuweisen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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