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Verwaltungsgericht Minden, 2 L 493/17

Datum:
14.03.2017
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 L 493/17
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2017:0314.2L493.17.00
 
Tenor:

Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, der Antragstellerin bis zum 17.03.2017 vollständige Auskunft darüber zu erteilen, wann welche öffentlichen Räumlichkeiten der Antragsgegnerin ab dem Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung bis zum 13.05.2017 im Rahmen des Landtagswahlkampfes zur Anmietung zur Verfügung stehen.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 5.000,00 € festgesetzt.

 
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