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Verwaltungsgericht Minden, 1 K 3166/15

Datum:
14.08.2017
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 K 3166/15
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2017:0814.1K3166.15.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen sind erstattungsfähig.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die anderen Beteiligten vor der Vollstreckung jeweils Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

 
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