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Verwaltungsgericht Minden, 8 K 1128/16

Datum:
17.05.2016
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
8. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
8 K 1128/16
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2016:0517.8K1128.16.00
 
Tenor:

Der Bescheid des Schulamtes für den Kreis N.      -M.        vom 24.02.2016 wird aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des aufgrund des Urteils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

 
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