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Verwaltungsgericht Minden, 7 K 1041/14

Datum:
24.08.2016
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Schlussurteil
Aktenzeichen:
7 K 1041/14
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2016:0824.7K1041.14.00
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Klägerinnen die Klage zurückgenommen haben.

Die Gerichtskosten, die außergerichtlichen Kosten des Beklagten und die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen tragen die Klägerin zu 1. zu 3/5 und die Klägerin zu 2. zu 2/5. Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerinnen dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des Vollstreckungsbetrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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