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Verwaltungsgericht Minden, 6 K 2239/15

Datum:
13.05.2016
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 K 2239/15
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2016:0513.6K2239.15.00
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt, soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat.

Im Übrigen wird die Beklagte verurteilt, dem Kläger die Kosten, die ihm im Rahmen der Unterbringung von T.        W.         in der Mutter-Kind-Einrichtung in T1.        für die Zeit vom 1.9.2012 bis zum 9.9.2013 entstanden sind, in Höhe von 59.216,60 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.8.2015 zu erstatten.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des Vollstreckungsbetrags vorläufig vollstreckbar.

 
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