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Verwaltungsgericht Minden, 4 K 2527/15

Datum:
03.03.2016
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 K 2527/15
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2016:0303.4K2527.15.00
 
Tenor:

Das beklagte Land wird unter Aufhebung des Bescheides vom 14. September 2015 verpflichtet, über den Antrag des Klägers auf Ernennung zum Polizeikommissar und Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden.

                            Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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