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Verwaltungsgericht Minden, 3 K 2346/15.A

Datum:
21.09.2016
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
3. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 K 2346/15.A
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2016:0921.3K2346.15A.00
 
Tenor:

Der Bescheid der Beklagten vom 19.08.2015 wird aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn der Kläger nicht zuvor in derselben Höhe Sicherheit leistet.

 
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