Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Minden, 11 K 2205/14

Datum:
19.02.2016
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
11. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 K 2205/14
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2016:0219.11K2205.14.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird verpflichtet, die auf Grund des Bescheides vom                                          5. August 2014 erfolgte Sicherstellung von 7.100,00 € zu beenden und                             einen Betrag in Höhe von 7.100,00 € an die Klägerin herauszugeben.

                            Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

                            Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu ¾ und der Beklagte                             zu ¼.

              Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige

              Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleis-              tung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages ab-              wenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Voll-              streckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank