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Verwaltungsgericht Minden, 5 K 2766/13

Datum:
23.06.2015
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 K 2766/13
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2015:0623.5K2766.13.00
 
Tenor:

Der Beitragsbescheid der Beklagten vom 31.07.2013 wird aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist nur wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Klägerin Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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