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Verwaltungsgericht Minden, 10 L 926/14.A

Datum:
12.05.2015
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
10. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 L 926/14.A
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2015:0512.10L926.14A.00
 
Tenor:

1. Die Anhörungsrüge wird zurückgewiesen.

2. Der Antragsteller trägt etwa anfallende Kosten des Anhörungsrügeverfahrens; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 
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