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Verwaltungsgericht Minden, 10 L 690/15.A

Datum:
13.08.2015
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
10. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 L 690/15.A
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2015:0813.10L690.15A.00
 
Tenor:

1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwältin Dr. U.        , C.         , wird abgelehnt.

2. Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt.

3. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

 
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