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Verwaltungsgericht Minden, 10 L 671/14.A

Datum:
16.01.2015
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
10. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 L 671/14.A
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2015:0116.10L671.14A.00
 
Tenor:

Dem Antragsteller wird Prozesskostenhilfe für das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes ohne Ratenzahlungspflicht bewilligt und Rechtsanwältin U.        , Bielefeld, beigeordnet, soweit sich der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die im Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 15. August 2014 enthaltene Abschiebungsanordnung richtet. Im Übrigen wird der Antrag auf Prozesskostenhilfe abgelehnt.

Die aufschiebende Wirkung der Klage im Verfahren 10 K 2056/14.A gegen die im Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 15. August 2014 enthaltene Abschiebungsanordnung wird angeordnet. Im Übrigen wird der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, tragen die Antragsgegnerin zu vier Fünfteln und der Antragsteller zu einem Fünftel.

 
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