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Verwaltungsgericht Minden, 9 K 2666/12

Datum:
30.01.2014
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 K 2666/12
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2014:0130.9K2666.12.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner mitAusnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die dieseselbst trägt.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.Die Kläger dürfen eine Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhevon 110 % des aufgrund des Urteils beizutreibenden Betrages abwenden,wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von110 % des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.

 
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