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Verwaltungsgericht Minden, 7 K 1623/13.A

Datum:
06.02.2014
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
UdG
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 K 1623/13.A
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2014:0206.7K1623.13A.00
 
Tenor:

Auf Antrag vom 05.07.2013 werden die nach dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden vom 01.07.2013

von der Beklagten

an die Kläger

zu erstattenden und bereits mitgeteilten Kosten auf insgesamt

402,82 €

(in Worten: Vierhundertzwei 82/100 €)

nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuches ab 10.07.2013 festgesetzt.

Der weiter gehende Antrag wird zurückgewiesen.

 
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