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Verwaltungsgericht Minden, 6 K 2280/13

Datum:
06.06.2014
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 K 2280/13
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2014:0606.6K2280.13.00
 
Tenor:

Der Bescheid der Beklagten vom 4.6.2013 wird aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des Vollstreckungsbetrags abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

 
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