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Verwaltungsgericht Minden, 4 K 2025/11

Datum:
20.03.2014
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 K 2025/11
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2014:0320.4K2025.11.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird - unter teilweiser Aufhebung des Bescheides der Beklagten vom 02. September 2010 - verpflichtet, dem Kläger für bis Ende Juni 2010 geleistete Mehrarbeit im Umfang von 534,5 h Dienstbefreiung zu gewähren.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Verfahrens trägt der Kläger 5/6, die Beklagte 1/6.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Kostenschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Vollstreckungsbetrages abwenden, wenn nicht der Kostengläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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