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Verwaltungsgericht Minden, 10 K 3415/13.A

Datum:
17.06.2014
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
10. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 K 3415/13.A
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2014:0617.10K3415.13A.00
 
Tenor:

Der Bescheid des Bundesamtes vom 15. Oktober 2013 wird aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, für das keine Gerichtskosten erhoben werden.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht zuvor der Kläger Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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