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Verwaltungsgericht Minden, 9 K 3329/12 9 K 2894/13

Datum:
31.10.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 K 3329/12 9 K 2894/13
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2013:1031.9K3329.12.9K2894.00
 
Tenor:

Die Klagen werden abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten der Verfahren.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.Die Klägerin kann eine Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhedes jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagtevor einer Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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