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Verwaltungsgericht Minden, 9 K 2755/10

Datum:
28.02.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 K 2755/10
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2013:0228.9K2755.10.00
 
Tenor:

Die dem Beigeladenen von der Beklagten erteilte Baugenehmigung vom 27.09.2010 wird aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann eine Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor einer Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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