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Verwaltungsgericht Minden, 9 K 1634/12

Datum:
18.03.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 K 1634/12
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2013:0318.9K1634.12.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.Die Klägerin kann eine Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhedes beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte voreiner Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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