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Verwaltungsgericht Minden, 8 K 2772/12

Datum:
17.05.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
8. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
8 K 2772/12
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2013:0517.8K2772.12.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 118,40 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13. September 2012 zu zahlen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, falls nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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