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Verwaltungsgericht Minden, 4 K 1687/10

Datum:
17.01.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 K 1687/10
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2013:0117.4K1687.10.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird unter Aufhebung entgegenstehender Besoldungsmitteilungen verpflichtet, dem Kläger für im Oktober 2009 geleistete vier Unterrichtsstunden Mehrarbeitsvergütung in Höhe von 109,52 EUR zu vergüten. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens zu 4/5, der Beklagte zu 1/5.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Kostenschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Vollstreckungsbetrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Kostengläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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