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Verwaltungsgericht Minden, 3 K 2023/12

Datum:
15.05.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
3. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 K 2023/12
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2013:0515.3K2023.12.00
 
Tenor:

Die Klage wird auf Kosten der Klägerin abgewiesen.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor in derselben Höhe Sicherheit leistet.

 
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