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Verwaltungsgericht Minden, 11 L 455/13

Datum:
30.07.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
11. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
11 L 455/13
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2013:0730.11L455.13.00
 
Tenor:

1. Gemäß § 65 VwGO werden die Eheleute L.     und L1.     T.         , wohnhaft S.          7, T1.        , beigeladen, da ihre rechtlichen Interessen durch die Entscheidung berührt werden.

2. Der Antrag wird abgelehnt.

3. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin. 

4. Der Streitwert wird auf 7.500,00 € festgesetzt.

 
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