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Verwaltungsgericht Minden, 11 K 2942/12

Datum:
28.02.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
11. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 K 2942/12
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2013:0228.11K2942.12.00
 
Tenor:

Der Gebührenbescheid des Beklagten vom 17. September 2012 wird aufgehoben.

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 17,85 € zu erstatten.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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