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Verwaltungsgericht Minden, 10 L 745/12

Datum:
14.01.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
10. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 L 745/12
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2013:0114.10L745.12.00
 
Tenor:

Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung für die Zeit bis zum Ablauf von zwei Wochen nach Erlass des Widerspruchsbescheides in dieser Angelegenheit untersagt, die im Rahmen der laufenden Beförderungsrunde zu vergebenden Stellen nach A 9_VZ mit den ausgewählten Beamtinnen und Beamten zu besetzen und diese zu befördern.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 9.780,75 EUR festgesetzt.

 
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