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Verwaltungsgericht Minden, 7 K 764/11

Datum:
13.01.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 K 764/11
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2012:0113.7K764.11.00
 
Tenor:

1. Das Verfahren wird eingestellt.

2. Die Gerichtskosten tragen der Kläger und die Beklagte je zur Hälfte, ihre außergerichtlichen Kosten tragen Kläger und Beklagte jeweils selbst. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen               werden nicht für erstattungsfähig erklärt.

3. Der Streitwert wird auf 30.000 € festgesetzt (§ 52 Abs. 1 GKG).

 
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