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Verwaltungsgericht Minden, 7 K 1077/12

Datum:
27.06.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 K 1077/12
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2012:0627.7K1077.12.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

              Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

              Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

              Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des Vollstreckungsbetrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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