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Verwaltungsgericht Minden, 4 K 3015/11

Datum:
06.12.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 K 3015/11
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2012:1206.4K3015.11.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird unter entsprechender Aufhebung der Bescheide vom 26. Mai 2011 und vom 23. November 2011 verpflichtet, das Beamtenverhältnis auf Zeit des Klägers über den 31. Mai 2013 hinaus bis zum 31. Mai 2014 zu verlängern.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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