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Verwaltungsgericht Minden, 3 K 953/11

Datum:
02.04.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
3. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 K 953/11
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2012:0402.3K953.11.00
 
Tenor:

Die Klage wird auf Kosten des Klägers abgewiesen. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor in der selben Höhe Sicherheit leistet.

 
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