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Verwaltungsgericht Minden, 3 K 2127/11

Datum:
15.08.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
3. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 K 2127/11
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2012:0815.3K2127.11.00
 
Tenor:

Soweit die Parteien das Verfahren übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, wird es eingestellt.Im Übrigen wird die Klage auf Kosten des Klägers abgewiesen.Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor in der selben Höhe Sicherheit leistet.

 
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