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Verwaltungsgericht Minden, 3 K 1436/10

Datum:
12.12.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
3. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 K 1436/10
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2012:1212.3K1436.10.00
 
Tenor:

Der Bescheid vom 10.05.2010 wird aufgehoben, soweit darin Niederschlagswassergebühren i.H.v. 1.840,08 EUR nacherhoben werden.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

 
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