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Verwaltungsgericht Minden, 2 K 1743/12

Datum:
15.11.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 K 1743/12
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2012:1115.2K1743.12.00
 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass die Weigerung der Beklagten, dem Kläger Akteneinsicht in die von der am 17.11.2010 durch die Beklagte beauftragte S2. plan I. GmbH & Co. KG erstellte Stellen- und Dienstpostenbewertung für die Mitarbeiter der Verwaltung der Beklagten zu gewähren, rechtswidrig gewesen ist. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger und die Beklagte jeweils zur Hälfte.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsgläubiger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsschuldner vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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