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Verwaltungsgericht Minden, 1 K 2346/07

Datum:
10.07.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 K 2346/07
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2012:0710.1K2346.07.00
 
Tenor:

Der Kostenfestsetzungsbeschluss des Urkundsbeamten der Geschäfts-stelle vom 21.07.2011 wird aufgehoben. Der Kostenfestsetzungsantrag der Klägerin vom 30.03.2011 wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtsgebühren nicht erhoben werden.

 
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